Karl-Heinz Kraemer |
Ende der Demokratisierung oder Neubeginn? (einschließlich deutscher Übersetzung der Rede König Gyanendras vom 4. Oktober 2002) In: Nepal Information, 90:140-143 (2002) Zwölf Jahre nach dem Inkrafttreten der heutigen Verfassung scheint der Prozeß der Demokratisierung gescheitert. Kaum noch eine der tragenden Säulen des 1990 eingeführten politischen Systems, auf das so viele Menschen ihre Hoffnung gesetzt hatten, funktioniert im vorgesehen Sinne. Das vom Volk gewählte Repräsentantenhaus ist aufgelöst, Neuwahlen sind auf unbestimmte Zeit verschoben. Auch die gewählten lokalen Einrichtungen wurden aufgelöst; Neuwahlen sind auch hier nicht in Sicht. Die vom, laut Verfassung souveränen Volk gewählte Regierung ist vom König abgesetzt worden, obgleich die Verfassung einen solchen Schritt nicht vorsieht. Perspektiven für eine Lösung des maoistischen Konflikts und eine Rückkehr zur demokratischen Ordnung sind nicht erkennbar. Verantwortlich für die Misere sind zum einen die Parteipolitiker die seit Jahren die Vorschriften der Verfassung mißbrauchen und sich mit einer von Machtstreben und Korruption gekennzeichneten Politik gegenseitig befehden. Schuldig sind auch die Maoisten, die glauben, ihre großenteils berechtigte Kritik mit Terror und Gewalt durchsetzen zu können und damit die Interessen des Volkes zu vertreten. Schuld an der Misere sind ferner die diversen Regierungen der letzten Jahre und die Sicherheitskräfte, die glauben machen wollen, den maoistischen Aufstand nicht mittels Ursachenbekämpfung sondern allein durch Gegengewalt bei gleichzeitiger grober Mißachtung grundlegender Menschenrechte beenden zu können. Eine Schuld trifft auch den Obersten Gerichtshof und die Wahlkommission, die ihre Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit der Parlamentsauflösung bzw. über die Anerkennung der beiden Fraktionen des Nepali Congress über alle Gebühr lange hinauszögerten. Schuld trifft schließlich auch den König, der in einer Situation konstitutionellen Patts die Gewaltenteilung der Verfassung außer Kraft gesetzt und sich im Stile eines souveränen Monarchen der exekutiven Macht bemächtigt hat, gleichzeitig aber keine wegweisenden Schritte zur Wiederherstellung von Frieden, Ordnung und Demokratie einleitet; Erinnerungen an seinen Vater Mahendra lassen sich kaum verdrängen. Das vom Volk gewählte Repräsentantenhaus war Ende Mai auf Empfehlung des damaligen Premierministers Deuba von König Gyanendra aufgelöst worden. Ursächlich waren Streitigkeiten sowohl zwischen Regierung und Oppositionsparteien als auch innerhalb des Nepali Congress (NC) über die Verlängerung des Ausnahmezustands mit allen seinen Auswirkungen mit dem Ziel der gewaltsamen Unterdrückung des maoistischen Aufstands. Im Vordergrund stand dabei der innerparteiliche Machtkampf zwischen Premierminister Deuba und seinem Vorgänger G. P. Koirala, der um jeden Preis das Premierministeramt zurückgewinnen wollte. Der Oberste Gerichtshof bestätigte am 6. August, also erst nach etwa zweieinhalb Monaten, die Rechtmäßigkeit der Parlamentsauflösung. Gleichzeitig setzte er damit einen Schlußstrich unter eigene frühere, zum Teil konträre Entscheidungen in ähnlichen Fällen. Über die Auseinandersetzung zwischen Deuba und Koirala zerbrach schließlich die Traditionspartei des Nepali Congress in zwei Gruppen. Die dreiköpfige Wahlkommission ließ sich trotz drängenden Wahltermins sogar mehr als drei Monate Zeit für eine bloß vorläufige Entscheidung über die Frage, welche der beiden Gruppen unter dem Namen Nepali Congress mit dem Baum-Symbol bei den Wahlen zugelassen werden sollte. Man entschied sich schließlich für die Koirala-Gruppe. Sher Bahadur Deuba gründete daraufhin eine neue Partei mit dem vielsagenden Namen Nepali Congress (Democratic). Gleichzeitig liefen die Wahlvorbereitungen fast aller Parteien äußerst zaghaft. Man konnte fast den Eindruck gewinnen, keine der Parteien glaubte wirklich an Wahlen am 13. November 2002, zumal die Maoisten für diesen Zeitpunkt bereits frühzeitig mit massiven Aktionen drohten. Ende September wurde klar, daß die Wahlen tatsächlich nicht im November stattfinden konnten. Damit befand sich das Land in einer Situation aus der es sich ohne Verfassungsbruch nicht mehr befreien konnte: Das Repräsentantenhaus war rechtmäßig aufgelöst, und Neuwahlen mußten innerhalb von sechs Monaten abgehalten werden, also spätestens im November 2002. Es entbrannten heiße Diskussionen in Politikerkreisen sowie in Presse und Öffentlichkeit über einen möglichen Ausweg. Alle parlamentarischen Parteien einigten sich schließlich darauf, den König zu bitten, unter Anwendung des Artikels 127 den Wahltermin zu verschieben. Gleichzeitig sollte eine parteienübergreifende nationale Regierung gebildet werden, die dann die Wahlen im kommenden Jahr durchführen sollte. Mit diesem gemeinsam erarbeiteten Vorschlag wandte sich Premierminister Deuba an König Gyanendra. Dessen in den späten Abendstunden über Rundfunk und Fernsehen verbreitete Erklärung schlug jedoch wie eine Bombe ein. Der König erklärte, Sher Bahadur Deuba habe sich als unfähig erwiesen, Wahlen rechtzeitig durchzuführen. Daher enthebe er ihn und seine Regierung des Amtes und übernehme selbst die exekutive Gewalt. Gleichzeitig verschob er die Parlamentswahlen auf unbestimmte Zeit. Faktisch gesehen setzte König Gyanendra damit die Gewaltenteilung der Verfassung außer Kraft. Auch von einer Souveränität des Volkes konnte keine Rede mehr sein. Bei seinem Vorgehen berief sich Gyanendra zum einen auf Artikel 27 (3) der Verfassung, der den König verpflichtet, die Verfassung zu schützen und dabei die Interessen und das Wohl des Volkes in den Vordergrund zu rücken, also ein extrem auslegungsfähiger Artikel. Der zweite und endscheidende Artikel, auf den sich der König bei seiner Entscheidung bezog, war Artikel 127. Dieser Artikel gibt dem König als Staatsoberhaupt das Recht, in derart verfahrenen Situationen wie der gegebenen durch Anordnungen eine Rückkehr zur Verfassungsmäßigkeit zu ermöglichen. Eine entsprechende Anordnung des Königs hätte also beispielsweise die vom Premierminister und den Parteien vorgeschlagene Verschiebung des Wahltermins oder die Wiedereinsetzung des aufgelösten Parlaments sein können. Beide Maßnahmen wären zwar verfassungswidrig gewesen, sie hätten aber die Grundlagen der Verfassung unangetastet gelassen. Gyanendras Entscheidung aber unterwanderte grundlegende Regelungen der Verfassung von 1990. Beispielsweise ist die Entlassung von Premierminister Deuba nicht durch die in Artikel 36 (5) genannten Gründe abgedeckt. Ferner erkennt die Verfassung dem König ausdrückliche keine direkten exekutiven Rechte zu; er ist lediglich formal beteiligt, wobei alle Entscheidungsgewalt bei den gewählten Volksvertretern liegt. Führende Verfassungsrechtler sehen auch Artikel 127 als Bestandteil exekutiver Gewaltausübung; d. h. auch hier ist der König an die Weisungen des Ministerrats gebunden. Die Maßnahme des Königs untergräbt also ganz klar die Errungenschaften der Demokratiebewegung von 1990 mit noch nicht abzuschätzenden Perspektiven für das politische System Nepals. Bedenklich ist auch die weitere Entwicklung nach dem 4. Oktober. Nach äußerst oberflächlichen Konsultationen der politischen Parteien nominierte König Gyanendra am 11. Oktober einen Ministerrat ohne eigenständige exekutive Gewalt; Erinnerungen an die Panchayat-Zeit vor 1980 wurden wach. Als Premierminister ernannte der König mit Lokendra Bahadur Chand einen bekannt konservativen und königstreuen Politiker der National Democratic Party, der 1999 nicht einmal ins Parlament gewählt wurde. Der einzige sonstige Parteipolitiker war Badri Prasad Mandal, der Vorsitzende der kleinen Nepal Sadbhavana Party aus dem Tarai. Die übrigen Minister waren anerkannte Fachleute in ihren jeweiligen Gebieten ohne politische Erfahrungen. Bei der Erweiterung des Ministerrates am 18. November setzte der König diese Linie fort. Die ganz wenigen, meist 1999 nicht gewählten Politiker, die nun beteiligt wurden, gehörten entweder kleinen Parteien an, wie Kuber Sharma von der Green Nepal Party, oder es handelte sich um Dissidenten größerer Parteien. Ganz offensichtlich war die Ausgrenzung führender Politiker der großen Parteien, was zum Teil auf deren Agitation gegen die königliche Maßnahme begründet war. Das Problem Nepals in dieser ganz besonderen Situation ist, daß König und Parteiführer auf stur schalten und bewußt einem Dialog und einer Kooperation ausweichen. Mit den Sicherheitskräften im Rücken befindet sich der König sicherlich in der stärkeren Position, aber auch er ist auf eine demokratische Lösung und eine Beilegung des maoistischen Konflikts angewiesen. Entsprechender Druck der Geberländer der Entwicklungshilfe ist bereits deutlich geworden. Das Land und seine Demokratie können nur überleben, wenn der maoistische Konflikt möglichst rasch auf friedliche Weise beigelegt werden kann und die demokratische Ordnung wiederhergestellt wird. Hierzu ist es notwendig, daß so bald wie möglich Wahlen auf nationaler und auf lokaler Ebene durchgeführt werden und der König die Macht zurück ans Volk gibt. Leider lassen die von Gyanendra eingeleiteten Maßnahmen hierzu keine Ansätze erkennen. So ist Chand nicht die geeignete Person, einen erneuen Dialog mit den Maoisten zu ermöglichen. Entsprechend ist er auch nach zwei Monaten weder hinsichtlich eines Friedensdialogs mit den Maoisten noch einer Kooperation mit den politischen Parteien noch einer Vorbereitung von Parlamentswahlen auch nur einen Schritt näher gekommen. Die Besetzung des Ministerrats mit Technokraten und kompetenten Fachleuten mag zwar der jeweiligen Ressortplanung dienlich sein, sie öffnet aber nicht das Tor zu einer umfassenden politischen Lösung. In der Öffentlichkeit hatte die Maßnahme des Königs zunächst eine geradezu überwältigende Unterstützung erhalten. Dies lag wohl vor allem an der großen Unzufriedenheit mit den etablierten Parteien und Politikern. Bei aller Kritik an den Maßnahmen des Königs muß natürlich auch erwähnt werden, daß quasi alle Regierungen und Parteien die Verfassung gebrochen und mißbraucht haben. Beispielsweise gilt dies hinsichtlich der Richtlinien der Staatspolitik (Artikel 24-26), deren Einhaltung zwar nicht vor Gericht eingeklagt werden kann, die aber nichtsdestoweniger für alle Politik verbindlich sind. Hätten sich die Politiker auch nur annähernd daran gehalten, wären viele der ursprünglichen Forderungen der Maoisten hinfällig gewesen. Ein besonderes Problem ist die Korruption in höchsten politischen Kreisen. Schon vor der königlichen Maßnahme vom 4. Oktober hatte die für die Untersuchung derartigen Mißbrauchs zuständige Commission for the Investigation of Abuse of Authority (CIAA) erstmals konkrete Schritte eingeleitet und führende Beamte angeklagt. Inzwischen ist dies auch auf Politiker ausgedehnt worden. Bereits drei Minister der letzten Deuba-Regierung sitzen wegen massiver Korruptionsvorwürfe inzwischen in Untersuchungshaft. Dies legt die Schwächen der Parteien und des politischen Systems offen und stärkt die Position des Königs trotz seiner eigenen Verfassungsverstöße. Die jüngste Antikorruptionskampagne ist sicherlich einer der ganz wenigen Lichtblicke in der jüngsten politischen Geschichte Nepals. Die Zukunft des Landes aber steht und fällt mit der Lösung des maoistischen Konflikts. Analytiker führen eine Reihe von Gründen für das von Anfang an voraussehbare Scheitern des versuchten Dialogs mit den Maoisten vom Herbst 2001 an. Hierzu gehört die mangelnde Vorbereitung und Kompetenz der Verhandlungspartner ebenso wie die Unklarheit über die Rolle der genutzten Vermittler. Eine Lösung des Konflikts wird langwierig und schwierig sein, da sie bei der Beseitigung der Konfliktursachen ansetzen muß, und die sind tief verwurzelt in Denken und Gesellschaftsordnung. Im Prinzip waren die Verhandlungen vom vergangenen Jahre lediglich eine Debatte mit den Maoisten, in deren Verlauf beide Seiten ihre jeweiligen Standpunkte und Forderungen unterbreitet haben. Eine Debatte ist jedoch noch kein Dialog. Bei einem Dialog müssen sich die Verhandlungspartner unvoreingenommen an einen Tisch setzen und ihre persönlichen Auffassungen unterbreiten und erläutern, nicht diejenigen, die ihnen von ihren jeweiligen Parteien oder Institutionen vorgegeben werden. Erst wenn über einen solchen offenen Dialog eine Vertrauensbasis geschaffen worden ist, kann Übereinkunft über eine gemeinsame Agenda für Verhandlungen getroffen werden. Schon das ist beiden Konfliktparteien 2001 nicht gelungen. Will man mehr Erfolg haben, dann muß sofort von beiden Seiten ein Waffenstillstand erklärt und durch ein Abkommen schriftlich besiegelt werden. An der Vorbereitung von Dialog und Verhandlungen müssen dann alle größeren politischen Parteien und die zivile Gesellschaft beteiligt werden. Von größter Bedeutung ist schließlich auch die absolute Neutralität beteiligter Vermittler, wobei sich in ähnlichen Situationen – Beispiel Sri Lanka – von außen kommende kompetente Vermittler als erfolgversprechender erwiesen haben. Angesichts der Tatsache, daß die von König Gyanendra eingesetzte Regierung weder über Macht noch über Legitimität verfügt, und daß die politischen Parteien sich weiterhin verweigern und lieber internen Machtstreitigkeiten hingeben, erscheint eine rasche Lösung des maoistischen Konflikts im Augenblick kaum denkbar. Rede König Gyanendras bei der Machtergreifung am 4. Oktober 2002Geliebte Landsleute, das bessere Wohl Nepals und des nepalischen Volkes ist unser einziges Ziel. Die Geschichte ist Zeuge, daß die Monarchie in Nepal stets von den Wünschen und Bestrebungen des Volkes geleitet wurde. Immer wieder haben wir unser Bekenntnis zur Demokratie zum Ausdruck gebracht, und wir möchten unseren Landsleuten gerne versichern, daß demokratische Ideale uns auch weiterhin leiten werden. Es ist allgemein bekannt, daß in Einklang mit der Tradition der Shah-Dynastie, sich stets dem höchsten Wohl und dem Fortschritt des Volkes zu widmen, 1990 entsprechend den Wünschen des nepalischen Volkes die Vielparteiendemokratie wiedereingesetzt wurde. Es ist auch bekannt, daß in den zwölf Jahren seit ihrer Wiedereinsetzung eine Reihe politischer Übungen zur Festigung der Demokratie vorgenommen wurden. In diese Sinne hatten wir am 22. Mai auf Empfehlung des Premierministers das Repräsentantenhaus aufgelöst und den 13. November als Datum für Wahlen zum Repräsentantenhaus festgelegt. Der Premierminister, der mit der Durchführung der Wahlen beauftragt war, hatte uns unterbreitet, unter Berufung auf Artikel 127 der Verfassung Schwierigkeiten zu beseitigen, wobei er die derzeitige widrige Situation im Land als Grund dafür nannte, daß er nicht in der Lage sei, die Wahlen zum festgesetzten Termin in Übereinstimmung mit Artikel 53 (4) der Verfassung durchzuführen. Dies führte zu Verfassungsproblemen und schuf eine komplizierte Situation im Land. Da es unsere Pflicht ist, Nationalismus, nationale Einheit und Souveränität sowie Frieden und Ordnung im Land aufrechtzuerhalten und auch dafür Sorge zu tragen, daß sich die Lage der Nation nicht noch weiter verschlechtert, ist eine Situation entstanden, in der kraft der Staatsautorität, die von uns im Sinne der Verfassung von 1990 ausgeübt wird, und unter Berufung auf Artikel 27 (3) der Verfassung Premierminister Sher Bahadur Deuba seines Amtes enthoben werden sollte, da er inkompetent ist, die allgemeinen Wahlen zum vorgesehenen Zeitpunkt in Einklang mit der Verfassung durchzuführen, und der Ministerrat sollte aufgelöst werden. Ebenso müssen die für den 13. November vorgesehenen Wahlen verschoben werden. Wir erlassen daher folgende Anordnung in Übereinstimmung mit Artikel 127 der Verfassung des Königreichs Nepal: 1. Premierminister Sher Bahadur Deuba wird mit Wirkung von heute, 4. Oktober 2002, wegen seiner Unfähigkeit, die allgemeinen Wahlen zum festgesetzten Zeitpunkt durchzuführen, seines Amtes enthoben, und der Ministerrat wird aufgelöst. 2. Die für den 13. November festgesetzten Wahlen zum Repräsentantenhaus werden verschoben. Da es einige Zeit dauern wird, neue Vorkehrungen zu treffen, werden wir die exekutive Macht des Königreichs Nepal ausüben, bis solche Vorbereitungen getroffen sind, und wir werden selbst die Regierungsverantwortung im Land übernehmen. Wir vertrauen darauf, daß die politischen Parteien bei der Bildung eines neuen Ministerrats kooperieren, indem sie innerhalb der nächsten fünf Tage Personen vorschlagen, die ein sauberes Image aufweisen und die sich nicht an den kommenden allgemeinen Wahlen beteiligen werden. Wir werden nie zulassen, daß das Bekenntnis und die Treue zur konstitutionellen Monarchie und Vielparteiendemokratie beeinträchtigt werden. Die zu bildende Regierung wird sobald wie möglich angemessene Vorkehrungen für Frieden und Sicherheit treffen und allgemeine Wahlen durchführen. Es gibt keinen Grund für das Sicherheitspersonal, die Staatsbediensteten und die Landleute im allgemeinen, von ihren Aufgaben und Verpflichtungen abzuweichen. Wir vertrauen darauf, daß jedermann seinen Pflichten aus Sicht seiner Stellung nachkommt und daß, mit den besten Wünschen des nepalischen Volkes, alles gut wird. Möge Gott Pashupatinath uns alle segnen! Jaya Nepal (Übers. khk)Copyright © 2002, Karl-Heinz Kraemer |